Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der K-Intelligence GmbH, Reuchlinstraße 22, 70178 Stuttgart (nachfolgend „K-Intelligence") und dem Auftraggeber über Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Softwareentwicklung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit K-Intelligence ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch K-Intelligence oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen von K-Intelligence umfassen insbesondere:
- Beratung zur Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz
- Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen
- Digitalisierungsberatung und Prozessoptimierung
- Schulungen und Workshops
K-Intelligence erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik.
Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen von K-Intelligence um Dienstleistungen, nicht um Werkleistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist K-Intelligence berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, ist K-Intelligence berechtigt, entstandene Mehraufwände in Rechnung zu stellen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Alle von K-Intelligence im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse, einschließlich Software, Konzepte, Dokumentationen und sonstiger Werke, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von K-Intelligence.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt K-Intelligence dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Allgemeine Methoden, Frameworks, Werkzeuge und Know-how, die K-Intelligence im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt oder entwickelt, verbleiben bei K-Intelligence und dürfen von K-Intelligence frei weiterverwendet werden.
Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Übertragung von Urheberrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 7 Haftung
K-Intelligence haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet K-Intelligence nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
K-Intelligence haftet nicht für Ergebnisse, die aus der Anwendung von Künstlicher Intelligenz resultieren, soweit diese auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Daten basieren und K-Intelligence die Leistung ordnungsgemäß erbracht hat.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren, von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.